Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages
Die Gemeinde Neuried macht gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für das Stromversorgungsnetz zwischen der Gemeinde Neuried und der Bayernwerk Netz GmbH zum31.12.2024 endet.
Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Neuried interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessensbekundung schriftlich bis zum 10.09.2022 (24:00 Uhr MEZ) bei der
Geschäftsleitung der Gemeinde Neuried
Hainbuchenring 9 – 11
82061 Neuried
einzureichen. Maßgebend für die Wahrung der vorstehenden Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde.
Verspätet eingegangene Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die vom bisherigen Netzbetreiber nach § 46 a EnWG zur Verfügung gestellten Daten können während der üblichen Bürozeiten bei Gemeinde Neuried, Hainbuchenring 9 – 11, 82061 Neuried angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.