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Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01.2024

    Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in den Sitzungen am 07.05., 14.05., 15.05., 22.05. und 29.05.2024 die Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2024 ermittelt und der Gemeinde Neuried am 20.08.2024 zugesandt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreis­ sammlung (§195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfass­ ten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023.

    Die Bodenrichtwertliste besteht aus zwei Bestandteilen: der Liste mit den Boden­ richtwerten und den Karten, in denen die einzelnen Zonen mit Ziffern gekennzeich­ net sind.

    Die Bodenrichtwerte sind im Bauamt (ehern. Rathaus) niedergelegt und können gern. § 12 Abs. 2 BayGaV in der Zeit von Mo. 30.09.2024 bis Mi. 30.10.2024 zu den üblichen Parteiverkehrszeiten (Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr,

    Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr) eingesehen werden.

    Wir machen darauf aufmerksam, dass das Recht besteht, auch außerhalb dieser Frist eine Auskunft über Richtwerte von der Geschäftsstelle des Gutachteraus­ schusses beim Landratsamt München zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 Bau GB). Die Auskünfte sind gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i. V. m. Nr. 2.1.1/1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.

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