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Räum- und Streupflicht

    Die Gemeinde Neuried möchte auf diesen Weg an die Räum- und Streupflicht erinnern. Gemäß der Straßenreinigungsverodnung sind an Werktagen spätestens bis 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens bis 9.00 Uhr die Gehbahnen in ausreichender Breite von Schnee zu räumen und bei Winterglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis  zu beseitigen.... Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 21 .00 Uhr so oft zu wiederholen, wie dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.

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