Sprungziele

Rathaus und Bauamt wegen Überschreitung der Inzidenzwerte ab sofort geschlossen

    Im Nachfolgenden ist auch das Schutz- und Hygienekonzept der Gemeinde aufgeführt.

    Mit dem heutigen Tag haben die Corona-Werte im Landkreis München die kritische Anzahl von 50 Neuinfizierten überschritten.

    Aus diesem Grund schließt die Gemeinde Neuried das Rathaus und Bauamt für den Publikumsverkehr.

    Es wird bei unaufschiebbaren Anliegen um telefonische Voranmeldung gebeten. Die anwesenden Mitarbeiter werden außerdem versuchen die Anliegen per Mail und Telefon zu bearbeiten.

    Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis für diese Maßnahmen zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiter/innen.

    Wir bitten Sie, vor dem Besuch des Rathauses dieses Formular ausgefüllt mitzubringen!

     

    Schutz- und Hygienekonzept für das Rathaus Gemeinde Neuried

    Im Rathaus im Hainbuchenring 9-11 gilt folgendes Schutz- und Hygienekonzept:

    1. Organisatorisches
    Zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus sowie auf Basis der jeweils geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen gelten folgende Regeln für Mitarbeiter und Besucher des Rathauses:

    2. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

    a) Personen mit einer Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeutet (z.B. Fieber, Halsschmerzen, Husten,) und Personen, die Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatten, sind vom Besuch des Rathauses ausgeschlossen.

    b) Der Zutritt zum Rathaus erfolgt nur nach telefonischer oder schriftlicher Terminverein-barung.

    c) Beim Zutritt ins Rathaus ist eine FFP2 zu tragen. Dies gilt für alle Besucher.

    d) Die Anzahl der Besucher, die sich gleichzeitig im Eingangsbereich des Rathauses aufhalten dürfen, wird auf 9 Personen beschränkt.

    e) Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.

    f) Sitzgelegenheiten (z. B. im Wartebereich) sind so zu gestalten, dass bei ihrer Nutzung der Mindestabstand von 1,50 m gewahrt bleibt.

    g) Im Bereich des Infopoint sind Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Alle Besucher haben sich beim Betreten die Hände zu desinfizieren.

    h) Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Besuchern zu ermöglichen, wird eine Dokumentation geführt. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats datenschutzkonform vernichtet.

    i) In den Büros und Besprechungsräumen ist für eine ausreichende und regelmäßige Lüftung zu sorgen, insbesondere bei Parteiverkehr.

    j) Mitarbeiter haben im Publikumsbereich und immer beim Verlassen der Büros eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


    k) Arbeitsplätze mit Parteiverkehr sind mit Plexiglasscheiben ausgestattet.

    l) Es ist mehrmals täglich eine Oberflächenreinigung von dem Mitarbeiter/Mitarbeiterin des jeweiligen Büros mit Parteiverkehr durchzuführen. Gegenstände, die von Besuchern genutzt werden, werden regelmäßig desinfiziert.

    m) Persönliche Besprechungen werden auf das absolute Minimum reduziert und in einem ausreichend großen Raum/mit ausreichend breiter Bestuhlung durchgeführt, im Regelfall sollen Anliegen telefonisch/digital bzw. bei mehreren Personen in Telefon-/Video Konferenzen geklärt werden.

    3. Kenntnisnahme
    Diese Hygiene- und Sicherheitsregeln sind von allen Mitarbeitern und Besuchern des Rathauses zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Die Mitarbeiter und Besucher des Rathauses verpflichten sich zur Einhaltung und Umsetzung des Hygiene- und Sicherheitskonzepts.

    4. Veröffentlichung
    Dieses Schutz- und Hygienekonzept wird am Eingang des Rathauses und auf der Internetseite der Gemeinde Neuried veröffentlicht.

    5. Hausrecht
    Gegenüber Personen, die gegen die oben genannten Vorschriften verstoßen, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

    6. Inkrafttreten
    Dieses Schutz- und Hygienekonzept für das Rathaus im Hainbuchenring 9-11 tritt mit der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zur Aufhebung durch die Gemeinde Neuried.

    Neuried, den 24.02.2021

     

    gez. Harald Zipfel
    1. Bürgermeister

     

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.