Rathaus und Bauamt wegen Überschreitung der Inzidenzwerte ab sofort geschlossen
Im Nachfolgenden ist auch das Schutz- und Hygienekonzept der Gemeinde aufgeführt.
Mit dem heutigen Tag haben die Corona-Werte im Landkreis München die kritische Anzahl von 50 Neuinfizierten überschritten.
Aus diesem Grund schließt die Gemeinde Neuried das Rathaus und Bauamt für den Publikumsverkehr.
Es wird bei unaufschiebbaren Anliegen um telefonische Voranmeldung gebeten. Die anwesenden Mitarbeiter werden außerdem versuchen die Anliegen per Mail und Telefon zu bearbeiten.
Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis für diese Maßnahmen zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiter/innen.
Wir bitten Sie, vor dem Besuch des Rathauses dieses Formular ausgefüllt mitzubringen!
Schutz- und Hygienekonzept für das Rathaus Gemeinde Neuried
Im Rathaus im Hainbuchenring 9-11 gilt folgendes Schutz- und Hygienekonzept:
1. Organisatorisches
Zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus sowie auf Basis der jeweils geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen gelten folgende Regeln für Mitarbeiter und Besucher des Rathauses:
2. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
a) Personen mit einer Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeutet (z.B. Fieber, Halsschmerzen, Husten,) und Personen, die Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatten, sind vom Besuch des Rathauses ausgeschlossen.
b) Der Zutritt zum Rathaus erfolgt nur nach telefonischer oder schriftlicher Terminverein-barung.
c) Beim Zutritt ins Rathaus ist eine FFP2 zu tragen. Dies gilt für alle Besucher.
d) Die Anzahl der Besucher, die sich gleichzeitig im Eingangsbereich des Rathauses aufhalten dürfen, wird auf 9 Personen beschränkt.
e) Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
f) Sitzgelegenheiten (z. B. im Wartebereich) sind so zu gestalten, dass bei ihrer Nutzung der Mindestabstand von 1,50 m gewahrt bleibt.
g) Im Bereich des Infopoint sind Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Alle Besucher haben sich beim Betreten die Hände zu desinfizieren.
h) Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Besuchern zu ermöglichen, wird eine Dokumentation geführt. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats datenschutzkonform vernichtet.
i) In den Büros und Besprechungsräumen ist für eine ausreichende und regelmäßige Lüftung zu sorgen, insbesondere bei Parteiverkehr.
j) Mitarbeiter haben im Publikumsbereich und immer beim Verlassen der Büros eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
k) Arbeitsplätze mit Parteiverkehr sind mit Plexiglasscheiben ausgestattet.
l) Es ist mehrmals täglich eine Oberflächenreinigung von dem Mitarbeiter/Mitarbeiterin des jeweiligen Büros mit Parteiverkehr durchzuführen. Gegenstände, die von Besuchern genutzt werden, werden regelmäßig desinfiziert.
m) Persönliche Besprechungen werden auf das absolute Minimum reduziert und in einem ausreichend großen Raum/mit ausreichend breiter Bestuhlung durchgeführt, im Regelfall sollen Anliegen telefonisch/digital bzw. bei mehreren Personen in Telefon-/Video Konferenzen geklärt werden.
3. Kenntnisnahme
Diese Hygiene- und Sicherheitsregeln sind von allen Mitarbeitern und Besuchern des Rathauses zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Die Mitarbeiter und Besucher des Rathauses verpflichten sich zur Einhaltung und Umsetzung des Hygiene- und Sicherheitskonzepts.
4. Veröffentlichung
Dieses Schutz- und Hygienekonzept wird am Eingang des Rathauses und auf der Internetseite der Gemeinde Neuried veröffentlicht.
5. Hausrecht
Gegenüber Personen, die gegen die oben genannten Vorschriften verstoßen, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
6. Inkrafttreten
Dieses Schutz- und Hygienekonzept für das Rathaus im Hainbuchenring 9-11 tritt mit der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zur Aufhebung durch die Gemeinde Neuried.
Neuried, den 24.02.2021
gez. Harald Zipfel
1. Bürgermeister