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Wichtige Informationen zur neuen Testverordnung ab 11. Oktober

    Seit Montag, den 11.10.2021 ist die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Es ergeben sich einige Änderungen, die die Neurieder Teststation betreffen.

    Ab sofort werden keine kostenpflichtigen Tests mehr angeboten.Es werden lediglich Personen getestet, welche die Voraussetzungen der kostenlosen Testmöglichkeit erfüllen (mit entsprechendem Nachweis).

    Berechtigte Personen:

    -       Personen bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen

    -       Patienten, Bewohner, Betreute in Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV (bei (Wieder-)Aufnahme)

    -       Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag

    -       Beschäftigte von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

    -       Personen mit positivem Antigen-Schnelltest- oder PCR-Pool-Test-Ergebnis

    -       Kontaktpersonen

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