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Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
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Ab Montag, dem 18. August, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.
Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!