Gewerbemeldungen

Gewerbeanmeldung

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Formular „Gewerbe-Anmeldung“.
    Bei einer GbR und OHG ist für jede Person ein eigenes Anmeldeformular auszufüllen.
    Da die persönlichen Daten von allen Geschäftsführern benötigt werden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist ggf. zusätzlich das „Beiblatt gesetzlicher Vertreter“ auszufüllen.
  • Bei persönlichem Erschienen ist der Personalausweis oder Reisepass (von allen Geschäftsführern) vorzulegen. Wenn uns die Unterlagen per Post zugeschickt werden, ist eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses (von allen Geschäftsführern) beizulegen.
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
    gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Kopie
  • Bei Bevollmächtigung:
    eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
    ein Handelsregisterauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
  • Bei Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerkes: Kopie der Handwerkskarte

 

Gebühren:

Natürliche Personen:

  • nicht eingetragenes Einzelunternehmen 35,00€  
  • eingetragenes Einzelunternehmen           35,00 €

Personengesellschaften:

  • GbR (je Person)                                          35,00 €
  • OHG (je Person)                                         35,00 €
  • KG                                                                35,00 €
  • GmbH & Co. KG                                         40,00 €

Kapitalgesellschaften:

  • AG                                                               35,00 €
  • GmbH (auch gemeinnützige)                   35,00 €
  • UG (haftungsbeschränkt)                        35,00 €

Gewerbeabmeldung

Zum Beispiel:

  • wenn der Betrieb in einen anderen Meldebezirk verlegt wird
  • bei vollständiger Aufgabe des Betriebes
  • bei Wechsel der Rechtsform (z. B. wenn aus einem Einzelunternehmen eine GmbH wird)

 

Gebühren:

  • alle Rechtsformen 25,00 €
  • GbR und OHG (je Person) 25,00 €

Gewerbeummeldung

Zum Beispiel:

  • wenn der Betrieb innerhalb der Gemeinde Neuried verlegt wird
  • wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
  • wenn der Name des Gewerbetreibenden geändert wird

 

Gebühr:

  • alle Rechtsformen 30,00 €

Rathaus und Bauamt sind am 14. August geschlossen!

Ab Montag, dem 18. August, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.

Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!