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Sie können eine Geburtsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Geburtenregister führt (in der Regel am Geburtsort).
Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren wurden. Die Geburtsurkunde bestätigt die Geburt einer Person.Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
Sie können die Geburtsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
· Als Geburtsurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union.
· Als mehrsprachige Geburtsurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern.
· Als beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Geburt eingetragen hat.
Falls sich nach der Beurkundung der Geburt Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Geburtsurkunde ausstellen.
Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 110 Jahren nach Beurkundung im Geburtenregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Sie können die Geburtsurkunde beim Standesamt im Zuständigkeitsbereich des Geburtsortes persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern.
Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.
in der Regel 2 bis 10 Tage
Persönliche Antragstellung
• Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.
• Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
• Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
• Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Schriftliche Antragstellung
• Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem Sie um die Ausstellung der Geburtsurkunde bitten.
• Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
o Ihren Familiennamen und Vornamen
o Ihr Geburtsdatum und -ort
o Familiennamen und Vorname Ihrer Eltern
o Ihre Meldeanschrift
o Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
o Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
• Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Elektronische Antragstellung
• Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.
• Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.
• Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.
• Senden Sie den Antrag online ab.
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Ab Montag, dem 18. August, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.
Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!