Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Stand: 03. Februar 2025
Beschreibung

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Rathaus und Bauamt sind am 14. August geschlossen!

Ab Montag, dem 18. August, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.

Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!