Mitteilungsblatt

Mitteilungsblatt "Rats(ch)post"

Erscheinungstermine und Redaktionsschluss 2026:

15.12.2025 – Redaktionsschluss Freitag, 28.11.25, 12 Uhr

20.02.2026 – Redaktionsschluss 06.02.2026, 12 Uhr

10.04.2026 – Redaktionsschluss 27.03.2026, 12 Uhr

15.06.2026 – Redaktionsschluss 03.06.2026, 12 Uhr

14.08.2026 – Redaktionsschluss 31.07.2026, 12 Uhr

16.10.2026 – Redaktionsschluss 02.10.2026, 12 Uhr

11.12.2026 – Redaktionsschluss 27.11.2026, 12 Uhr

Hinweise der Redaktion

Beiträge für die Rats(ch)post – wichtige Hinweise

Die Rats(ch)post erscheint in jedem geraden Monat.
Der Redaktionsschluss ist in der Regel der erste Freitag des geraden Monats um 12 Uhr. Der genaue Termin wird in der jeweiligen Ausgabe der Rats(ch)post bekannt gegeben.

In Ferienzeiten kann sich der Termin verschieben. Änderungen teilen wir den Neurieder Institutionen, Organisationen und Vereinen sowie deren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern per Mail über unseren Autorenverteiler mit.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern, damit unser Verteiler aktuell bleibt.


Einreichung von Beiträgen

  • Beiträge bitte pünktlich einreichen – verspätete Artikel können nicht berücksichtigt werden.

  • Beiträge werden ausschließlich über das Online-Formular eingereicht. Zusendungen per E-Mail können nicht mehr verarbeitet werden.

  • Maximale Länge: 1.600 Zeichen (inklusive Leerzeichen)

  • Pro Verein, Partei oder Einrichtung ist nur ein Beitrag pro Ausgabe möglich.

  • Achten Sie auf korrekte Rechtschreibung – die Redaktion übernimmt kein Lektorat.


Fotos und Logos

  • Maximal zwei Fotos pro Beitrag

  • Format: JPEG

  • Pflichtangaben: Bildrechte und Bildunterschrift

  • Ohne diese Angaben können Beiträge nicht veröffentlicht werden.


Gestaltungsvorgaben

Um ein einheitliches und ruhiges Erscheinungsbild zu erhalten, bitten wir um folgende Beachtung:

  • Keine Wörter komplett in GROSSBUCHSTABEN schreiben (Hervorhebungen übernimmt das Layout)

  • Zahlen bis zwölf bitte ausschreiben (Ausnahme: Aufzählungen oder Nummerierungen)

  • Keine Anrede wie „Herr“ oder „Frau“ – bitte immer Vor- und Nachnamen nennen

  • Autoren- und Bildrechtenennung (nur als natürliche Person, nicht Vereinsbezeichnung!) ist Pflicht, um den Herausgeber von der Verantwortung unbenannter Texte zu entlasten

  • Nutzen Sie das Feld „Anmerkungen“ für Ihre Gestaltungswünsche

Einheitliche Schreibweise

  • 8 Uhr statt „8.00 Uhr“

  • Euro statt „EUR“

  • 1. Januar statt „1.1.“


Veranstaltungskalender

Termine können nur über die vorgesehene Tabelle eingereicht werden.
Bitte halten Sie sich an die dort genannten Vorgaben zur Schreibweise:

  • 1. Januar statt 01. Januar oder 1.1., ohne Jahreszahl
  • Uhrzeit ohne Doppelpunkt
  • Bei Veranstaltungen erst Veranstalter, dann Doppelpunkt, dann Veranstaltung: „Gemeinde: Bürgerversammlung“

Alle Mitteilungsblätter in der Übersicht

17. Okt. 2025
Rats(ch)post Ausgabe Oktober 2025
18. Aug. 2025
Rats(ch)post Ausgabe August 2025
11. Juni 2025
Rats(ch)post Ausgabe Juni 2025
18. Apr. 2025
Rats(ch)post Ausgabe April 2025
14. Feb. 2025
Rats(ch)post Ausgabe Februar 2025
12. Dez. 2024
Rats(ch)post Ausgabe Dezember 2024