Fairtrade

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Neuried wird Fairtrade Gemeinde

Fairtrade, das bedeutet Lebensbedingungen vor Ort und weltweit verbessern. Denn die Prinzipien des fairen Handels stellen sicher, dass diejenigen, die ein Produkt herstellen vernünftige Arbeitsbedingungen vorfinden und gerechte Löhne erhalten. Die Handelspartner sichern:

  • langfristige Zusammenarbeit und geben damit Planungssicherheit
  • auskömmliche Preise, von denen die Erzeugerbetriebe dauerhaft leben können
  • gesunde, umweltbewusste und nachhaltige Produktion die auch unsere Lebensgrundlagen erhält

Fairtrade gibt es nicht nur im weltweiten Handel mit Kaffee oder Bananen, sondern auch bei uns, ob Milch, Marmelade oder Brot. Fairtrade führt also nicht nur weltweit zu mehr Gerechtigkeit und besseren Lebensbedingungen, sondern auch ganz konkret vor Ort.

Darum bemüht sich Neuried „Fairtrade Gemeinde“ zu werden. Dafür müssen wir fünf Kriterien erfüllen:

  • Eine Steuerungsgruppe aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik/Verwaltung.
  • Die Verwendung fairer Produkte in der Verwaltung
  • Ein ausreichendes faires Angebot im Ort, mit mindestens zwei Gastronomiebetriebe und vier Einzelhändlern.
  • Unterstützung aus der Gesellschaft, mindestens je eine Kirchengemeinde, Schule und Verein, die faire Produkte verwenden und dazu informieren
  • Nicht zuletzt braucht es eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

Wir halten Sie hier über den Bewerbungsprozess und die Unterstützung im Ort auf dem Laufenden.

Übrigens, faire Produkte erkennen Sie im Laden unter anderem an folgenden Siegeln:

Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bestimmungen der verschiedenen Zeichen variieren. Stand: Juni 2025.

Der schnellste und einfachste Weg Ihre Wahlunterlagen anzufordern, ist über diesen Link . Bitte halten Sie dafür Ihre Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer bereit. Diese ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschein für die Kommunalwahl abgedruckt. Sie können die Unterlagen auch per E-Mail an wahlen@neuried.de anfordern. Wichtig ist, dass in der E-Mail Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse angegeben werden. Es kann dabei nur ein Wahlberechtigter pro Mail die Unterlagen anfordern, eine Sammelbeantragung mehrerer Wahlberechtigter ist unzulässig. Telefonisch können Wahlunterlagen nicht beantragt werden!

Sie können selbstverständlich die Unterlagen auch mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens beantragen. Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich barrierefrei im Rathaus, Zimmer 18, 22, 08 und 05 abholen. Bitte halten Sie dafür Ihren Personalausweis bereit.