Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

  • Ausstellung einer Überführungsbewilligung
Stand: 03. September 2025

Ansprechpartner

Frau

Donhauser M.

Zimmer OG 05
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-61
089/75901-47

Frau

Gardke K.

Zimmer OG 23
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-76
089/75901-47

Herr

Strien K.

Zimmer OG 05
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-37
089/75901-47
Beschreibung

Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind. 
Seit dem 01.09.2025 besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Beantragung des Leichenpasses auch online anzubieten.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Der Leichenpass wird ausgestellt, sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegt.

Erforderliche Unterlagen
  • Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
    • Todesbescheinigung
      Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.
    • bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes: Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung

     

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

  • Überführung (ID: 10002904)
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
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