Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
  • Friedhof
Stand: 22. Januar 2026

Ansprechpartner

Frau

Donhauser M.

Zimmer OG 05
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-61
089/75901-47

Frau

Gardke K.

Zimmer OG 23
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-76
089/75901-47

Herr

Strien K.

Zimmer OG 05
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-37
089/75901-47
Beschreibung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit können die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Fristen

Ob Fristen einzuhalten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Verfahrensablauf

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

  • Allgemeines (ID: 10002901)
  • Bestattung (ID: 10002905)
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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