Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

  • Bauernmarkt
  • Direktvermarkter
  • Direktvermarktung
  • Jahrmarkt
  • Marktstand
  • Spezialmarkt
  • Weihnachtsmarkt
  • Wochenmarkt
Stand: 05. November 2025

Ansprechpartner

Frau

Fanenbruck A.

Zimmer 6
Bauamt, Planegger Str. 2
089/75901-43
Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Verfahrensablauf
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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Der Versand der Briefwahlunterlagen ist gesetzlich erst ab dem 16. Februar möglich

Erst ab diesem Zeitpunkt ist auch die Online-Beantragung  möglich