Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug

Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.

Stand: 17. April 2025

Ansprechpartner

Frau

Donhauser M.

Zimmer OG 05
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-61
089/75901-47

Frau

Gardke K.

Zimmer OG 23
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-76
089/75901-47

Herr

Strien K.

Zimmer OG 05
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-37
089/75901-47
Beschreibung

Für die Überführung von Leichen sind in Bayern die §§ 8 ff. Bestattungsverordnung (BestV) zu beachten.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
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Der Versand der Briefwahlunterlagen ist gesetzlich erst ab dem 16. Februar möglich

Erst ab diesem Zeitpunkt ist auch die Online-Beantragung  möglich