Kommunale Poststellenangelegenheiten; Informationen

Briefsendungen, Pakete und elektronische Nachrichten können von der Poststelle der Behörde entgegengenommen, weiterverteilt oder verschickt werden.

Stand: 01. Oktober 2025
Beschreibung

Die Mitarbeiter der Poststelle sind für den Posteingang, die Postverteilung und den Postausgang von Briefen und Paketen zuständig. Sie übernehmen außerdem i.d.R. die Verteilung der elektronischen Post, die im zentralen E-Mail-Postfach der Behörde eingeht und den Versand von E-Mails der Behörde über das zentrale E-Mail-Postfach.

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Rathaus und Bauamt sind am 5. Januar geschlossen! Auch am 24. und 31. Dezember haben die Verwaltung und alle Einrichtung geschlosssen.

Das Wahlamt ist am 5. Januar  jedoch von 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr geöffnet.

Ab Mittwoch, dem 7. Januar, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.

Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!