Gemeindemitarbeitende sind nicht im Auftrag der OXG-Glasfaser GmbH unterwegs

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9. Juli 2026

Gemeindemitarbeitende sind nicht im Auftrag der OXG-Glasfaser GmbH unterwegs

Aus gegeben Anlass weist die Gemeinde Neuried daraufhin, dass Mitarbeiter der OXG-Glasfaser GmbH nicht im Auftrag der Gemeinde Neuried an Haustüren beraten. Mitarbeitende im Auftrag der OXG-Glasfaser GmbH weisen sich mit einem eigenen Ausweis aus.

OXG-Glasfaserausbau
Die OXG Glasfaser GmbH plant den Ausbau eines zukunftssicheren FTTH-Glasfasernetzes, bei dem die Glasfaserleitung direkt bis in die Wohneinheit geführt wird. Für den kostenlosen Anschluss in den Gebäuden benötigt OXG lediglich die Gestattung der jeweiligen Eigentümer*innen. Die Infrastruktur ist als Open-Access-Netz konzipiert, sodass Bewohner*innen und Eigentümer*innen frei wählen können, wann sie welchen Tarif eines regional verfügbaren Internetanbieters nutzen möchten. Eine aktuelle Übersicht der Partner ist unter www.oxg.de/internetanbieter verfügbar. Bestehende Telekommunikationsanschlüsse bleiben auch nach dem Ausbau erhalten – ein sofortiger Wechsel auf Glasfaserinternet ist daher nicht erforderlich.
Persönliche Beratung an der Haustür
Damit eine Immobilie an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann, benötigt OXG eine Gestattungserklärung der Eigentümer*innen, die bequem online unter www.oxg.de/mitmachen abgegeben werden kann. Neben dem Einsatz eines eigenen Vertriebsteams arbeitet OXG zusätzlich mit dem Vertriebspartner Vodafone zusammen. Dessen Mitarbeitende beraten persönlich und direkt an der Haustür und informieren über die Vorteile eines Glasfaseranschlusses für Eigentümer*innen und Mieter*innen, die technischen Voraussetzungen sowie die Anschlussmöglichkeiten.
Erkennungsmerkmale und Ausweis
Alle Vertriebs-Mitarbeitenden sind eindeutig als autorisierte Partner der OXG erkennbar und führen einen offiziellen Mitarbeitendenausweis mit Lichtbild mit sich. Unter www.vodafone.de/vertriebspartner-check besteht die Möglichkeit, einen Vertriebspartner-Check der Vodafone-Berater*innen online durchzuführen. Dafür benötigen Anwohner*innen nur den Namen und die Vertriebspartnerkennnummer, die auf dem Mitarbeitendenausweis zu finden sind. Die Vodafone-Vertriebler*innen verpflichten sich außerdem dem Haustürkodex und sind häufig zusätzlich TÜV-geprüft. Der Haustürkodex ist ein Verhaltenskodex für den Haustürvertrieb im Bereich der Telekommunikationsbranche. Vodafone ist Mitglied im Bundesverband Direktvertrieb (BDD) und folgt dessen Werteverständnis.
Muster eines Mitarbeitendenausweis von Vodafone, wie er im Haustürvertrieb für OXG eingesetzt wird s. Bild