Sie sind hier: Home » Mangelnde Klebekraft der Verschlusskleber Wahlumschläge
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
es wurde festgestellt, dass bei den aktuell ausgegebenen Wahlumschlägen der vorgefertigte Verschlusskleber teilweise keine ausreichende Haftwirkung aufweist, sodass sich die Umschläge nach dem Verschließen wieder öffnen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass das zusätzliche Verschließen der Wahlumschläge mittels Klebestift, Klebeband oder Tesafilm zulässig ist.
Die Ordnungsmäßigkeit sowie die Gültigkeit der Stimmabgabe werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
Der Hersteller der Wahlumschläge wurde über den festgestellten Mangel informiert.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihre Wahlbehörde
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