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Zum Artikel „Petition gegen Spielplatz-Schließung“ im Münchner Merkur vom 17.02.2026 stellt die Gemeinde Neuried klar, dass der Gemeinderat bislang keinen Beschluss zur Schließung des Spielplatzes an der Jagerbauerstraße gefasst hat. Das Gremium hat die Verwaltung ausschließlich beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang im Zusammenhang mit dem sogenannten Bauturbo Flächen neu bewertet werden müssen. Eine konkrete Entscheidung über einen bestimmten Standort steht nicht an. Darüber wird erst der neu gewählte Gemeinderat beraten und beschließen.
Der Prüfauftrag dient dazu, die vorhandenen Spielplatzflächen im Gemeindegebiet sachlich zu erfassen und im Hinblick auf künftige städtebauliche Entwicklungen zu bewerten. Ein Beschluss zur Aufgabe des Spielplatzes an der Jagerbauerstraße liegt nicht vor. Spielplätze dienen in erster Linie Kindern und den erwachsenen Begleitpersonen. Sie sind keine allgemeinen Erholungsflächen für Jugendliche oder Seniorinnen und Senioren. Diese Unterscheidung ergibt sich aus Zweckbestimmung, Ausstattung und rechtlicher Einordnung der Anlagen.
Auch die im Bericht angesprochene Tierwelt stellt kein Alleinstellungsmerkmal des Spielplatzes an der Jagerbauerstraße dar. Igel und Eichhörnchen sind in Neuried regelmäßig in privaten Gärten wie auch auf nahezu allen öffentlichen Grün- und Spielflächen zu beobachten. Der betreffende Standort nimmt hier keine Sonderstellung ein.
Im Zusammenhang mit der Diskussion wird zudem auf das Angebot von Prof. Dr. Rolf Schwarz verwiesen. Er hat der Gemeinde angeboten, sämtliche Spielplätze in Neuried gegen Entgelt zu analysieren. Dieses Angebot bezog sich ausdrücklich nicht auf Kindergärten. Darüber hinaus hat er selbst ausgeführt, dass rechnerisch ein Spielplatz pro 1.000 Einwohner angemessen sei. Bei rund 9.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und derzeit 18 Spielplätzen verfügt Neuried über ein deutlich überdurchschnittliches Angebot.
Die Gemeinde bewertet außerdem die vorgelegte Online-Petition kritisch. Bei den genannten 418 Unterschriften ist nicht ersichtlich, wie viele Unterzeichnende tatsächlich ihren Wohnsitz in Neuried haben. Eine entsprechende Auskunft wurde der Gemeinde nicht erteilt. Nach Kenntnis der Verwaltung wurde auch in München aktiv für die Unterzeichnung geworben. Es handelt sich jedoch um einen kommunalen Spielplatz, der aus dem Haushalt der Gemeinde Neuried finanziert wird. Entscheidungen über kommunale Einrichtungen trifft der gewählte Gemeinderat im Interesse der Neurieder Bürgerinnen und Bürger. Ziel bleibt eine transparente und faktenbasierte Entscheidungsgrundlage für das neu gewählte Gremium.
Am 22.03.2026 sind die Urnen für die Stichwahl in Bayern geöffnet. Die Wahlbenachrichtigungsschreiben wurden bereits verschickt. Die Briefwahlunterlagen sind ab 13. März persönlich erhältlich.
Der schnellste und einfachste Weg Ihre Wahlunterlagen anzufordern, ist über diesen Link, der ab dem 11. bis 17.03.2026 freigeschaltet wird. Bitte halten Sie dafür Ihre Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer bereit. Diese ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschein für die Kommunalwahl abgedruckt. Sie können die Unterlagen auch per E-Mail an mailto:wahlen@neuried.de anfordern. Wichtig ist, dass in der E-Mail Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse angegeben werden. Es kann dabei nur ein Wahlberechtigter pro Mail die Unterlagen anfordern, eine Sammelbeantragung mehrerer Wahlberechtigter ist unzulässig. Telefonisch können Wahlunterlagen nicht beantragt werden!
Sie können selbstverständlich die Unterlagen auch mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens beantragen. Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich barrierefrei im Rathaus, Zimmer 18, 22 und 05 abholen. Bitte halten Sie dafür Ihren Personalausweis bereit.