Übungstätigkeit der Bundeswehr im öffentlichen Raum

Suchfeld
18. Sep. 2025

Übungstätigkeit der Bundeswehr im öffentlichen Raum

Vermehrte Truppenbewegungen auch im Landkreis München möglich – Bundeswehr informiert im Internet über Übungsgeschehen
Infolge der sicherheitspolitischen Neuausrichtung der Bundesrepublik Deutschland führt die Bundeswehr seit einiger Zeit vermehrt Übungen durch, die auch den öffentlichen Raum betreffen. Ziel dieser Maßnahmen ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der Fähigkeiten zur Landes- und Bündnisverteidigung.
Zwar verfügt der Landkreis München kaum über ortsfeste militärische Einrichtungen wie Kasernen oder Truppenübungsplätze, dennoch kann es auch im Landkreis München zu verstärkten Truppenbewegungen und Übungstätigkeiten kommen – etwa in Form von Militärfahrzeugen, die verlegt werden, oder als Marschkolonnen auf öffentlichen Straßen.
Truppenbewegungen der Bundeswehr im öffentlichen Raum sind in der Regel angekündigt, stellen keine akute Gefahrenlage dar und erfolgen unter Einhaltung aller geltenden rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben.
Die Bundeswehr informiert auf ihrer offiziellen Webseite unter www.bundeswehr.de/de/auftrag/uebungen jederzeit transparent über aktuelle Übungen, Hintergründe und das richtige Verhalten bei einer Begegnung.
Dort erhalten Bürgerinnen und Bürger unter anderem Antworten auf Fragen wie „Warum finden Übungen auch außerhalb von Kasernen statt?“, „Wie verhalte ich mich gegenüber Militärfahrzeugen im Straßenverkehr?“, „Welche Bedeutung haben die Übungen für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands?“ und viele weitere Themen.
Die Informationen dienen zugleich der allgemeinen Sicherheit und können auch auf Übungen anderer Sicherheits- und Katastrophenschutzorganisationen übertragen werden.

Am 22.03.2026 sind die Urnen für die Stichwahl in Bayern geöffnet. Die Wahlbenachrichtigungsschreiben wurden bereits verschickt. Die Briefwahlunterlagen sind ab 13. März persönlich erhältlich.

Der schnellste und einfachste Weg Ihre Wahlunterlagen anzufordern, ist über diesen Link, der ab dem 11. bis 17.03.2026 freigeschaltet wird. Bitte halten Sie dafür Ihre Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer bereit. Diese ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschein für die Kommunalwahl abgedruckt. Sie können die Unterlagen auch per E-Mail an mailto:wahlen@neuried.de anfordern. Wichtig ist, dass in der E-Mail Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse angegeben werden. Es kann dabei nur ein Wahlberechtigter pro Mail die Unterlagen anfordern, eine Sammelbeantragung mehrerer Wahlberechtigter ist unzulässig. Telefonisch können Wahlunterlagen nicht beantragt werden!

Sie können selbstverständlich die Unterlagen auch mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens beantragen. Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich barrierefrei im Rathaus, Zimmer 18, 22 und 05 abholen. Bitte halten Sie dafür Ihren Personalausweis bereit.