Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
  • Friedhof
Stand: 14. Januar 2025

Ansprechpartner

Frau

Donhauser M.

Zimmer OG 05
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-61
089/75901-47

Frau

Gardke K.

Zimmer OG 23
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-76
089/75901-47

Herr

Strien K.

Zimmer OG 05
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-37
089/75901-47
Beschreibung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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