Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Stand: 05. Mai 2025
Beschreibung

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

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Rathaus und Bauamt sind am 5. Januar geschlossen! Auch am 24. und 31. Dezember haben die Verwaltung und alle Einrichtung geschlosssen.

Das Wahlamt ist am 5. Januar  jedoch von 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr geöffnet.

Ab Mittwoch, dem 7. Januar, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.

Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!