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Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
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Das Wahlamt ist am 5. Januar jedoch von 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr geöffnet.
Ab Mittwoch, dem 7. Januar, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.
Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!