Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Stand: 15. November 2024
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Rathaus und Bauamt sind am 14. August geschlossen!

Ab Montag, dem 18. August, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.

Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!