Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stand: 02. November 2025
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Rathaus und Bauamt sind am 5. Januar geschlossen! Auch am 24. und 31. Dezember haben die Verwaltung und alle Einrichtung geschlosssen.

Das Wahlamt ist am 5. Januar  jedoch von 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr geöffnet.

Ab Mittwoch, dem 7. Januar, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.

Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!