Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt

Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
  • Bauunterhalt
  • Gemeindliche Hochbaumassnahmen
  • Sanierung
  • Städtische Hochbaumassnahmen
Stand: 01. Oktober 2025

Ansprechpartner

Herr

Glaßer C.

Zimmer 16
Bauamt, Planegger Str. 2
089/75901-23
Beschreibung

Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:

  • fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
  • Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
  • Baubegehung
  • Werkplanung
  • Ausschreibung
  • Vergabe
  • Abrechnung
  • Raumbuch
  • Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
  • CAD-Aufnahmen
  • Ermittlung von Gebäudedaten
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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