Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

  • Auszahlung
  • Buchhaltung
  • Einzahlung
Stand: 14. Februar 2025

Ansprechpartner

Herr

Dietl S.

Zimmer OG 12
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-21
089/75901-47

Frau

Kastenmeier P.

Zimmer OG 12
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-86
089/75901-47

Frau

Laufer B.

Zimmer OG 14
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-52
089/75901-47
Beschreibung

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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