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Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
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Das Wahlamt ist am 5. Januar jedoch von 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr geöffnet.
Ab Mittwoch, dem 7. Januar, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.
Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!