Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Stand: 16. Juli 2025
Beschreibung

Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
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Rathaus und Bauamt sind am 5. Januar geschlossen! Auch am 24. und 31. Dezember haben die Verwaltung und alle Einrichtung geschlosssen.

Das Wahlamt ist am 5. Januar  jedoch von 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr geöffnet.

Ab Mittwoch, dem 7. Januar, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie gewohnt zur Verfügung.

Die Gemeinde Neuried bittet um Verständnis!