Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

  • Reisepass verloren
  • Reisepass wiedergefunden
Stand: 21. Januar 2026

Ansprechpartner

Herr

Eckhart D.

Zimmer OG 20
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-64
089/75901-47

Frau

Entchev K.

Zimmer OG 20
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-82
089/75901-47

Frau

Pappenheim M.

Zimmer OG 18
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-36
089/75901-47

Frau

Rottmeier S.

Zimmer OG 19
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-35
089/75901-47
Beschreibung

Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Hinweise

Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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Der Versand der Briefwahlunterlagen ist gesetzlich erst ab dem 16. Februar möglich

Erst ab diesem Zeitpunkt ist auch die Online-Beantragung  möglich