Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.
Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
Geburtsurkunde; Beantragung
Sie können eine Geburtsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Geburtenregister führt (in der Regel am Geburtsort).
Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung
Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Lebenspartnerschaftsregister führt (Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde).
Namen des Kindes; Erklärung
Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.
Eheurkunde; Beantragung
Sie können eine Eheurkunde beim Standesamt anfordern, das das Eheregister führt (in der Regel am Eheschließungsort).
Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Rentenversicherung; Auskunft und Beratung
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.
Kirchenaustritt; Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.
Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Eheschließung; Anmeldung
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Ehename; Erklärung
Sie und Ihr Ehepartner können als Ehenamen den Geburtsnamen eines Ehepartners, den aktuell geführten Namen eines Ehepartners oder einen Doppelnamen aus den Namen beider Ehepartner wählen.