Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Die Gemeinde führt für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.
Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen; Durchführung
Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.
Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten
Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.
Wahlhelfer; Berufung
Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung
Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente “Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.