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Durchblick im Paragrafendschungel: Online-Veranstaltung der Energieagentur
widmet sich dem Gebäudemodernisierungsgesetz
Das alte „Heizungsgesetz“ ist abgelöst, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft
– und mit ihm gelten neue Regeln für den Austausch von Heizungen und energetische Sanierungen.
Was bedeuten die neuen Regelungen für private Eigentümer? Und wie lässt sich die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) optimal für das eigene Zuhause nutzen? Das erklären
die nächsten Montags-ImpulsE der Energieagentur am Montag, 12. Oktober um 19 Uhr.
Unter dem Titel „Neues Heizungsgesetz, neue Förderregeln – der Überblick“ informieren die Energieberater der Energieagentur umfassend über die neuen gesetzlichen Regelungen: Welche Vorgaben gelten jetzt für den Einbau und Betrieb von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden?
Mit welchen Zuschüssen und Fördergeldern können Eigentümer bei Heizungstausch und Gebäudesanierung rechnen? Die Online-Veranstaltung fasst die neuen Regelungen zusammen und gibt privaten Haus- und Wohnungsbesitzern Orientierung für künftige Modernisierungen. Über einen Live-Chat können die Zuschauer ihre individuellen Fragen stellen, die im Verlauf der Veranstaltung beantwortet werden.
Die Veranstaltungsreihe „Montags-ImpulsE“ ersetzt die bisherigen „Fachgespräche Energiewende“ der Energieagentur. Wer teilnehmen will, kann sich einfach im Internet anmelden, erhält daraufhin einen Link zugesendet und muss zum Veranstaltungstermin nur noch auf diesen Link klicken. Die Teilnahme ist kostenfrei und offen für alle am Thema interessierten Bürgerinnen und Bürger der Region. Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung unter: www.ea-ebe-m.de/montagsimpulse
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