Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

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  • Kindertageseinrichtungen
Stand: 12. August 2025

Ansprechpartner

Frau

Fiolka L.

Zimmer OG 06
Fachbereichsleitung Kindertagesstätten
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-83
089/75901-47

Frau

Kiefer A.

Zimmer OG 06
Pädagogische Fachberatung
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-70
089/75901-47

Frau

Pflästerer C.

Zimmer OG 06
Fachbereichsleitung Kindertagesstätten
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-54
089/75901-47
Beschreibung

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
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