Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

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  • Kindertageseinrichtungen
Stand: 12. August 2025

Ansprechpartner

Frau

Pflästerer C.

Zimmer OG 06
Fachbereichsleitung Kindertagesstätten
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-54
089/75901-47

Frau

Kiefer A.

Zimmer OG 06
Pädagogische Fachberatung
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-70
089/75901-47

Frau

Fiolka L.

Zimmer OG 06
Fachbereichsleitung Kindertagesstätten
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-83
089/75901-47
Beschreibung

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
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Der schnellste und einfachste Weg Ihre Wahlunterlagen anzufordern, ist über diesen Link . Bitte halten Sie dafür Ihre Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer bereit. Diese ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschein für die Kommunalwahl abgedruckt. Sie können die Unterlagen auch per E-Mail an wahlen@neuried.de anfordern. Wichtig ist, dass in der E-Mail Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse angegeben werden. Es kann dabei nur ein Wahlberechtigter pro Mail die Unterlagen anfordern, eine Sammelbeantragung mehrerer Wahlberechtigter ist unzulässig. Telefonisch können Wahlunterlagen nicht beantragt werden!

Sie können selbstverständlich die Unterlagen auch mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens beantragen. Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich barrierefrei im Rathaus, Zimmer 18, 22, 08 und 05 abholen. Bitte halten Sie dafür Ihren Personalausweis bereit.