Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
  • Entente Florale
  • Grünanlagen
  • Grünanlagensatzung
  • Grünflächenmanagement
Stand: 01. Oktober 2025

Ansprechpartner

Herr

Sailer A.

Zimmer OG 05
stellv. Geschäftsleitender Beamter
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-32
089/75901-47

Frau

van der Tak, T.

Zimmer OG 05
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-57
089/75901-47

Frau

Gardke K.

Zimmer OG 23
Rathaus, Hainbuchenring 9 - 11
089/75901-76
089/75901-47
Beschreibung

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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