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Bodenrichtwerte LK München Stichtag 01.01.2022

    Bekanntmachung

    Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV);

    Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01.2022

    Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in der Sitzung vom 05.07. und 06.07.2022 die Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022 ermittelt und der Gemeinde Neuried am 01.12.2022 zugesandt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die Kaufpreissammlung (§195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021.

    Die Bodenrichtwertliste besteht aus zwei Bestandteilen, der Liste mit den Bodenrichtwerten und Karten, in denen die einzelnen Zonen mit Ziffern gekennzeichnet sind.

    Die Bodenrichtwerte sind im Bauamt (ehem. Rathaus) niedergelegt und können gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV in der Zeit vom

    09.01.2023 bis 08.02.2023

    zu den üblichen Parteiverkehrszeiten

    (Montag 8:00 Uhr – 12 Uhr,     Mittwoch 8:00 Uhr – 12 Uhr und 15 Uhr – 18 Uhr)

    eingesehen werden.

    Wir machen darauf aufmerksam, dass das Recht besteht, auch außerhalb dieser Frist eine Auskunft über Richtwerte von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt München zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 Bau GB). Die Auskünfte sind gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i. V. m. Nr. 2.1.1/1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.

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