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Für die Gemeinde Neuried gibt es derzeit weder einen einfachen, noch einen qualifizierten Mietspiegel. Es ist für Gemeinden mit unter 50.000 Einwohnern auch nicht verpflichtend einen Mietspiegel zu erstellen.
Ein Mietspiegel muss gemäß § 558 c Abs. 4 Satz 2 BGB lediglich für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern vorhanden sein.
Wenn Sie Beratung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung oder ein Haus im Gemeindegebiet Neuried benötigen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich an einen Immobiliensachverständigen oder an eine Interessenvertretung wenden.
Eine Orientierung am Mietspiegel der Landeshauptstadt München kann in einzelnen Fällen hilfreich sein, ist rechtlich aber in keiner Weise bindend.
Der schnellste und einfachste Weg Ihre Wahlunterlagen anzufordern, ist über diesen Link . Bitte halten Sie dafür Ihre Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer bereit. Diese ist auf dem Wahlbenachrichtigungsschein für die Kommunalwahl abgedruckt. Sie können die Unterlagen auch per E-Mail an wahlen@neuried.de anfordern. Wichtig ist, dass in der E-Mail Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse angegeben werden. Es kann dabei nur ein Wahlberechtigter pro Mail die Unterlagen anfordern, eine Sammelbeantragung mehrerer Wahlberechtigter ist unzulässig. Telefonisch können Wahlunterlagen nicht beantragt werden!
Sie können selbstverständlich die Unterlagen auch mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens beantragen. Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich barrierefrei im Rathaus, Zimmer 18, 22, 08 und 05 abholen. Bitte halten Sie dafür Ihren Personalausweis bereit.