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Rechtskräftige Bebauungs- & Flächennutzungspläne

Mietspiegel

Für die Gemeinde Neuried gibt es derzeit weder einen einfachen, noch einen qualifizierten Mietspiegel. Es ist für Gemeinden mit unter 50.000 Einwohnern auch nicht verpflichtend einen Mietspiegel zu erstellen.

Ein Mietspiegel muss gemäß § 558 c Abs. 4 Satz 2 BGB lediglich für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern vorhanden sein.

Wenn Sie Beratung bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung oder ein Haus im Gemeindegebiet Neuried benötigen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich an einen Immobiliensachverständigen oder an eine Interessenvertretung wenden.

Eine Orientierung am Mietspiegel der Landeshauptstadt München kann in einzelnen Fällen hilfreich sein, ist rechtlich aber in keiner Weise bindend.

B-Plan Ü2_BI 33-53 westl der Buchendorfer Str VERÄNDERUNGSSPERRE

B-Plan Ü11_Änderung BI 35-53 Südl Bichlmairstr VERÄNDERUNGSSPERRE

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