Wichtiger Hinweis in Sachen Corona für die Teilnahme an Sitzungen, sofern die 7-Tage-Inzidenz über 50 liegt
Alle Teilnehmer*innen und Besucher*innen sind verpflichtet, einen negativen Schnelltest (frühestens am Tag vor der Sitzung ausgestellt) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzulegen. Im Ausnahmefall kann zwischen 18:30 Uhr u. 18:45 Uhr vor Ort ein Schnelltest durchgeführt werden. Personen mit positivem Testergebnis können nicht an der Sitzung teilnehmen. Zweifach geimpfte (+ 14 Tage) oder genesene Personen müssen keinen Test mehr vorlegen, einmalig ist der Nachweis der Gemeinde vorzulegen.
In jedem Fall zwingend erforderlichist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2- Maske), für zweifach geimpfte(+ 14 Tage) oder genesene Gemeinderatsmitglieder ist eine OP- Maske ausreichend.“