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Wichtiger Hinweis in Sachen Corona während Sitzungen

    Die sogenannte 3-G-Regel ist mit sofortiger Wirkung für alle Teilnehmer:innen und Besucher:innen der Gemeinderats – und Ausschusssitzungen sowie der Bürgerversammlung nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines Mund –Nasenschutzes (medizinische Maske) ist nur noch auf dem Weg zum oder vom Sitzplatz notwendig; dort kann die Maske abgenommen werden, es sei denn, dass der erforderliche Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus bitten wir darum, folgende allgemeine Regeln einzuhalten:

    • Abstand zu anderen Personen: 1,50 m,
    • Allgemeine Hygieneregeln (zum Beispiel Husten oder Niesen in die Armbeuge, Hände desinfizieren).

    Außerdem wird für regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten gesorgt.

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