Wichtiger Hinweis in Sachen Corona während Sitzungen
Die sogenannte 3-G-Regel ist mit sofortiger Wirkung für alle Teilnehmer:innen und Besucher:innen der Gemeinderats – und Ausschusssitzungen sowie der Bürgerversammlung nicht mehr erforderlich. Das Tragen eines Mund –Nasenschutzes (medizinische Maske) ist nur noch auf dem Weg zum oder vom Sitzplatz notwendig; dort kann die Maske abgenommen werden, es sei denn, dass der erforderliche Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus bitten wir darum, folgende allgemeine Regeln einzuhalten:
- Abstand zu anderen Personen: 1,50 m,
- Allgemeine Hygieneregeln (zum Beispiel Husten oder Niesen in die Armbeuge, Hände desinfizieren).
Außerdem wird für regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten gesorgt.